Externe Schweißaufsicht

Eine externe Schweißaufsichtsperson (eSAP) ist eine qualifizierte Person oder auch ein Dienstleister der für ein Unternehmen, welches selbst kein Personal für genannte Stelle zur Verfügung stellen kann, die Funktion als solche übernimmt. 

Zunächst gilt es zu klären, wann Ihr Unternehmen eine Schweißaufsichtsperson (SAP) benötigt. Stark vereinfacht kann man festlegen, dass immer dann eine Schweißaufsicht gefordert wird, wenn jene nach der auszuführenden Norm vorgeschrieben wird. Das kann z.B. die DIN EN 1090, die DIN 2303 sowie die DIN EN ISO 3834 oder auch die KTA-Regeln (Kerntechnischer Ausschuss) sein. Aber auch vertragliche Vorgaben können eine SAP fordern. 

Typische Bereiche, die eine SAP fordern können

Fertigung von Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung
  • Stahl- oder Aluminiumtragwerke nach DIN EN ISO 1090 mit den Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4
Druckgeräte und Rohrleitungen
 
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • AD2000
  • DIN EN 13445 
  • DIN EN13480
Schienenfahrzeuge
 
  • DIN EN 15085
Wehrtechnische Produkte
 
  • DIN 2303
Kraftwerks- und Nuklearbereich
  • KTA-Regelwerke
Kran- und Aufzugsbau
 
  • DIN EN 13001
Bewehrungsschweißen
 
  • DIN EN ISO 17660
Qualitätsanforderungen
 
  • DIN EN ISO 3834

Welche Aufgaben erfüllt eine Schweißaufsicht?

Ein Auszug typischer Aufgaben einer SAP sind unter anderem folgende und decken sich im Wesentlichen mit denen der DIN EN ISO 3834.

  • Überprüfung der Anforderungen (Vertrags- und Auftragsprüfung,...)
  • Technische Prüfung (Machbarkeit, Werkstoffe,...)
  • Schweißtechnisches Personal (Qualifizieren, einsetzen,...)
  • Schweißanweisungen (Erstellen, Freigeben,...)
  • Schweißzusätze und Werkstoffe (Eignung prüfen, Lieferbedingungen, Lagerung und Handhabung,...)
  • Überprüfung vor, während und nach dem Schweißen 
  • Qualitätsberichte 
  • uvm.

Welche Vorteile bietet eine externe Schweißaufsicht für Sie?

  • Reduzierung der Kosten und Ressourcenschonung, da Sie selbst kein neues Personal einstellen müssen
  • Flexibilität, da Sie ggf. nur für bestimmte Aufträge entsprechndes Personal benötigen
  • Planungssicherheit, da Sie das benötigte Personal nur bei entsprechendem Auftrag benötigen
  • Beratung für die Umsetzung, wodurch Unklarheiten im Vorhinein eliminiert werden 
  • Unabhängige Qualitätssicherung, die Ihre Prozesse mit einem unvoreingenommen Blick prüft
  • Marktzugang, Aufträge die ohne entsprechendes Personal abgesagt werden würden

Wichtig: 

Die Qualifikation Ihres Unternehmens entfällt durch eine externe Schweißaufsicht nicht!

Qualifikation

Um sicherzustellen, dass unter Fertigungsbedingungen Verbindungen in den geforderten Eigenschaften hergestellt werden, muss ein Schweißverfahren durch eine Prüfung qualifiziert werden. Abhängig von Regelwerken gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Schweißverfahren zu qualifizieren.

Welche Möglichkeiten der Qualifikation sind gegeben?

  • DIN EN ISO 15610 - geprüfte Schweißzusätze
  • DIN EN ISO 15611 - vorliegende schweißtechnische Erfahrung
  • DIN EN ISO 15612 - Einsatz von Standardschweißverfahren
  • DIN EN ISO 15613 - vorgezogene Arbeitsprüfung
  • DIN EN ISO 15614 - Verfahrensprüfung 

Welche Qualifizierung angewendet werden kann, ist immer vom auszuführenden Regelwerk sowie den Forderungen des Auftraggebers abhängig und muss für jeden Auftrag geprüft werden.

Wie läuft die Qualifizierung ab?

Abhängig vom einsetzbaren Qualifizierungsverfahren läuft jede Qualifizierung anders ab. Die am häufigsten eingesetzen Verfahren sind die Qualifizierungen nach DIN EN ISO 15613 und DIN EN ISO 15614 bei denen folgende Schritte durchlaufen werden.

  1. Erstellung einer vorläufigen Schweißanweisung (pWPS) 
  2. Prüfstück schweißen
  3. Prüfung durchführen (Untersuchung im Prüflabor)
  4. Ergebnisse bewerten (Auswertung der Ergebnisse im beauftragten Prüflabor)
  5. Austellung des Zertifikats (durch Prüflabor)

Wichtig!

Die Schweißaufsicht oder der Hersteller selbst ist nicht berechtigt eine Verfahrensprüfung abzunehmen. Dies erfolgt durch eine unabhängige, annerkannte Stelle.

Die Aufgabe der Schweißaufsicht besteht darin, die nötige Qualifizierung zu planen, veranlassen und zu begleiten. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

Schweißanweisungen

Eine Schweißanweisung ist ein Dokument, welches alle wichtigen Informationen und Parameter für die Herstellung der Schweißverbindung zur Verfügung stellt. Sie ist die Arbeitsanweisung für den Schweißer.

Welche Arten von Schweißanweisungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Schweißanweisungen

  • vorläufige Schweißanweisungen (pWPS): Jene wird zur Erstellung z.B. einer Verfahrensprüfung benötigt und wird vor der Qualifizierung erstellt, sodass diese durchgeführt werden kann.
  • Schweißanweisung (WPS): Jene wird nach der Qualifizierung aus z.B. der bestandenen Verfahrensprüfung heraus erstellt. Dabei sind die Grenzen der Qualifizierung zu beachten.

Welchen Inhalt hat eine Schweißanweisungen?

Im Verfahren Lichtbogenschweißen enthält eine WPS unter anderem folgendes

  • Allgemeines (Hersteller, Bezeichnung,...
  • Werkstoffe
  • Schweißnahtvorbereitung mit Skizze
  • Schweißfolge mit Skizze
  • Schweißposition
  • Schweißparameter
  • Temperaturführung
  • ...

Wieso benötigt man eine WPS?

 

  • Fertigungsvorgaben - Gibt an, wie der Schweißer die Schweißnaht ausführen muss
  • Rückverfolgbarkeit - Lässt sich auf die Qualifizierung zurückführen und zeigt, dass im Geltungsbereich gefertigt wird
  • Verantwortung - Die Schweißaufsicht erstellt die WPS und verantwortet diese
  • Nachweis gegenüber Dritten - Im Schadensfall, bei Audits und Zertifizierungen sowie gegenüber dem Kunden wird nachgewiesen, dass im qualifizierten Bereich gefertigt wurde

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Projekt und freue mich auf Ihre Anfrage

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